11.13.4.Nr.7
§ 1152 ABGB
§ 1154 ABGB
§ 1431 ABGB
§ 27 Abs. 3, 4 Glücksspielgesetz
1. Unter Entgelt wird im Arbeitsrecht jede Art von Leistung verstanden, die dem Dienstnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt wird.
11.13.4.Nr.7
§ 1152 ABGB
§ 1154 ABGB
§ 1431 ABGB
§ 27 Abs. 3, 4 Glücksspielgesetz
1. Unter Entgelt wird im Arbeitsrecht jede Art von Leistung verstanden, die dem Dienstnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt wird.
