11.13.3.Nr.7
§ 49a ASGG
§ 61 Abs. 1 und 2 ASGG
§ 330 ABGB
§ 1435 ABGB
1. Die Erwähnung des “Rückzahlungsanspruchs„ in § 61 Abs. 2 Satz 2 ASGG schließt die Gutgläubigkeit beim Verbrauch des aufgrund des vorläufig vollstreckbaren Urteils erhaltenen Entgelts aus.

