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Gerichtliche erhöhte oder normale Zinsen? - OGH 26.6.2024, 8 ObA 31/24b

73. LfgOktober 2024

11.13.3.Nr.5

§ 49a erster und zweiter Satz ASGG

1. Bei Forderungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis kann im Arbeitsgerichtsverfahren grds. ohne weitere Behauptungen der gesetzliche Zinssatz von 9,2% über dem nach Fälligkeit geltenden Basissatz begehrt werden.

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