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Rückforderung - OGH 26.6.2024, 9 ObA 50/23b

73. LfgOktober 2024

11.13.3.Nr.4

§ 877 ABGB
§ 1431 ABGB
§ 1486 Z 5 ABGB
§ 49a ASGG

1. Der Kondiktionsanspruch nach § 877 ABGB, auf den sich das Rückforderungsbegehren betreffend das Entgelt stützt, verjährt zwar grundsätzlich in 30 Jahren, doch unterliegen gemäß § 1486 Z 5 ABGB Forderungen der Dienstnehmer wegen Entgelts und Auslagenersatzes aus den Dienstverträgen sowie der Dienstgeber wegen der auf solche Forderungen gewährten Vorschüsse der dreijährigen Verjährung.

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