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Verzugszinsen - Erhöhte oder normale Zinsen? - OGH 28.2.2011, 9 ObA 4/11w

33. LfgJuni 2011

11.13.3.Nr.3

§ 1000 Abs. 1 ABGB
§ 49a ASGG

1. Nach § 49a Satz 2 ASGG gebühren die erhöhten Zinsen nicht, wenn die Verzögerung der Zahlung auf einer objektiv vertretbaren Rechtsansicht des Schuldners beruht.

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