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Verzugszinsen - Nichtzahlung kein Austrittsgrund - OGH 17.2.2005, 8 ObA 3/05g

15. LfgJuni 2005

11.13.3.Nr.1

§ 26 Z 2 erster Fall AngG
§ 49a ASGG

1. Der Austrittsgrund gemäß § 26 Z 2 AngG liegt nur vor, wenn der Dienstgeber mit dem Arbeitsentgelt in Verzug ist.

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