11.13.2.Nr.3
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 78 GewO 1859
Gehaltsordnung KollV für Handelsangestellte
1. Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte enthält keine Hinweise zum Verhältnis von Mindestentgelt und Naturalleistungen, insbesondere auch keine ausdrückliche Anordnung, dass Naturalentgelte auf die vorgesehenen Mindestentgelte anzurechnen sind.

