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Haftung für Aufteilungsfehler - Endabrechung mit Abfertigung(en) Grobe Fahrlässigkeit? Hinterlegungspflicht? - OGH 28.11.2007, 9 ObA 159/07h

23. LfgMärz 2008

11.12.13.Nr.1

§ 291c EO
§ 292j Abs. 1 EO
§ 299 EO
§ 307 EO

1. Die Beschränkung der Drittschuldnerhaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 292j EO) bietet dem Drittschuldner nicht nur Schutz vor Berechnungsfehlern.

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