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Jubiläumsgelder - OGH 29.01.2014, 9 ObA 14/14w

42. LfgJuni 2014

11.12.11.Nr.1

§ 290a Abs. 1 Z 1, Abs. 2 EO
§ 291d Abs 2 erster Fall, Abs. 3 EO

1. Gemäß § 290a Abs. 1 Z 1 EO dürfen Einkünfte aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis nur nach Maßgabe der §§ 291a oder 291b EO gepfändet werden.

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