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Nettoentgeltvereinbarungen? - Echte oder unechte? - OGH 17.3.2004, 9 ObA 72/03h

13. LfgOktober 2004

11.11.4.Nr.1

§ 1152 ABGB
§ 6 Abs. 1 AngG

1. Der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers richtet sich grundsätzlich auf einen Bruttobetrag, der Arbeitgeber schuldet daher eine Bruttovergütung, die der Arbeitnehmer auch als solche einklagen kann.

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