11.11.1.Nr.1
§ 60 Abs. 1 Satz 2 ASVG
§ 1380 ABGB
§ 1431 ABGB
1. Ob die nachträgliche Entrichtung von Beiträgen auf einem Verschulden des Dienstgebers beruht, ist nur nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.
11.11.1.Nr.1
§ 60 Abs. 1 Satz 2 ASVG
§ 1380 ABGB
§ 1431 ABGB
1. Ob die nachträgliche Entrichtung von Beiträgen auf einem Verschulden des Dienstgebers beruht, ist nur nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.
