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Brutto- oder Netto-Rückforderung? - OGH 13.7.2006, 8 ObA 69/05p

19. LfgOktober 2006

11.10.4.Nr.1

§ 16 Abs. 2 und 3 EStG
§ 78 EStG
§ 77 Abs. 3 EStG
§ 83 EStG
§ 58 Abs. 2 ASVG
§ 69 Abs. 6 ASVG

1. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Entgelt berechtigt den Arbeitgeber zur Rückforderung der gesamten Bruttoleistung und nicht nur des dem Arbeitnehmer tatsächlich als Nettozahlung geleisteten Betrages.

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