11.10.4.Nr.1
§ 16 Abs. 2 und 3 EStG
§ 78 EStG
§ 77 Abs. 3 EStG
§ 83 EStG
§ 58 Abs. 2 ASVG
§ 69 Abs. 6 ASVG
1. Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Entgelt berechtigt den Arbeitgeber zur Rückforderung der gesamten Bruttoleistung und nicht nur des dem Arbeitnehmer tatsächlich als Nettozahlung geleisteten Betrages.

