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Was gilt bei Aufhebung des Ersturteils? Verfassungsrechtliche Bedenken? Stellen eines Hemmungsantrages? - OGH 28.11.2007, 9 ObA 67/07d

23. LfgMärz 2008

11.10.3.Nr.2

§ 61 Abs. 1 Z 2, Abs. 4, 5 und 6 ASGG
§ 1435 ABGB

1. Wurde Entgelt in Entsprechung der vorläufigen Vollstreckbarkeit gemäß § 61 Abs. 1 ASGG geleistet, wirkt das erste Urteil des Erstgerichts nach § 61 Abs. 2 ASGG bis zur Beendigung des die Zahlung auslösenden Prozesses weiter, auch wenn es vom Berufungsgericht aufgehoben und die Rechtssache an das Erstgericht zurückverwiesen wurde.

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