11.10.3.Nr.2
§ 61 Abs. 1 Z 2, Abs. 4, 5 und 6 ASGG
§ 1435 ABGB
1. Wurde Entgelt in Entsprechung der vorläufigen Vollstreckbarkeit gemäß § 61 Abs. 1 ASGG geleistet, wirkt das erste Urteil des Erstgerichts nach § 61 Abs. 2 ASGG bis zur Beendigung des die Zahlung auslösenden Prozesses weiter, auch wenn es vom Berufungsgericht aufgehoben und die Rechtssache an das Erstgericht zurückverwiesen wurde.

