11.10.3.Nr.1
§ 1155 ABGB
§ 1435 ABGB
§ 61 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASGG
1. § 61 ASGG überlässt die Rückzahlungsverpflichtung dem materiellen Recht, wobei der Gesetzgeber die Rückzahlung schon auf Grund der Vorläufigkeit der Verbindlichkeitswirkung des ersten der Kündigungsanfechtung stattgebenden Urteils im Auge hat und die Erwähnung eines allfälligen Rückzahlungsanspruches in § 61 Abs. 2 ASGG den gutgläubigen Verbrauch des empfangenen Entgelts ausschließen soll.

