11.10.1.Nr.15
§ 328, 1431 ABGB
1. Nach den Grundsätzen zum gutgläubigen Empfang und Verbrauch eines unrechtmäßigen Dienstbezugs hat der Dienstnehmer bei objektiver Betrachtungsweise beim Empfang einer rechtsgrundlosen Leistung ein durchschnittlich zu erbringendes Maß an Sorgfalt aufzubringen.

