11.10.1.Nr.14
§ 328 ABGB
§ 1431 ABGB
1. Werden Bezüge irrtümlich angewiesen, obwohl sie nicht oder nicht in diesem Umfang gebühren, so können sie vom Dienstgeber zurückgefordert werden.
11.10.1.Nr.14
§ 328 ABGB
§ 1431 ABGB
1. Werden Bezüge irrtümlich angewiesen, obwohl sie nicht oder nicht in diesem Umfang gebühren, so können sie vom Dienstgeber zurückgefordert werden.
