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Verschleierte Nichterbringung der OGH 3.8.2005, 9 ObA 53/05t

17. LfgFebruar 2006

11.10.1.Nr.7

§ 1431 ABGB
§ 8 AngG

1. Der geschuldete Zeitlohn steht mit der Arbeitszeit - der Zurverfügungstellung der Arbeitskraft - und nicht dem Quantum der konkreten Arbeitsverrichtungen in einem synallagmatischen Zusammenhang.

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