11.10.1.Nr.8
§ 1431 ABGB
§ 1437 ABGB
§ 2 Abs. 2 Z 12 AVRAG
1. Stellt sich heraus, dass Überstundenentgelte infolge unrichtigen Verweises auf einen günstigeren Kollektivvertrag zu hoch berechnet wurden, ist dieser Fehler bei bloß wissenserklärter irrtümlicher Anwendung dieses Kollektivvertrages auch hinsichtlich bezahlter Überstunden auf den richtigen Kollektivvertrag korrigierbar.

