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„Gesetzliche“ Abfertigung nach Ablehnung einer Abfertigung - OGH 7.11.2002, 8 ObA 176/02v

8. LfgFebruar 2003

11.10.1.Nr.5

§ 1431 ABGB
§ 1437 ABGB

1. Die Rückerstattung irrtümlicher Bezüge kann dann nicht verlangt werden, wenn der Empfänger sie im guten Glauben erhalten und sie als redlichen Besitz verbraucht hat.

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