11.10.1.Nr.4
§ 1431 ABGB
1. Werden Bezüge irrtümlich angewiesen, können sie lediglich bei redlichem Verbrauch nicht zurückgefordert werden.
11.10.1.Nr.4
§ 1431 ABGB
1. Werden Bezüge irrtümlich angewiesen, können sie lediglich bei redlichem Verbrauch nicht zurückgefordert werden.
