11.10.1.Nr.2
§ 1437 ABGB
1. Laufende monatliche Provisionsakontierungen, die in der Folge mit den tatsächlich ins Verdienen gebrachten Provisionen verrechnet werden sollen, sind ihrem Wesen nach Vorschüsse, bei denen weder irrtümlich zu viel Provision gezahlt noch eine Nichtschuld beglichen wurde.

