11.10.1.Nr.1
1. Bei der Rückforderung von bezahlten Entgelten ist es Sache des Arbeitgebers, die Unredlichkeit des Gegners zu behaupten und zu beweisen.
2. Es genügt nicht, bloß auf das Nichtgebühren der Sonderzahlungen nach der geänderten Judikatur zu entgeltfreien Zeiten zu verweisen und geltend zu machen, dass man im Zeitpunkt der Zahlung keine Kenntnis von der geänderten Rechtsprechung gehabt habe.

