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Pragmatisierungspraxis und Pensionszuerkennung? - OGH 26.11.2015, 9 ObA 130/15f

47. LfgFebruar 2016

11.9.2.Nr.23

§ 16 ABGB
§ 19 Abs. 1 DO Wirtschaftskammern

1. Besteht auf eine Pragmatisierung kein Rechtsanspruch, kommt es bei Wechsel von einer in eine andere Kammer für die Auslegung der Übergangsbestimmung des § 19 Abs. 1 DO bei vorher noch nicht erfolgten Pragmatisierungen von Dienstnehmern letzterer Kammer vertretbar auf deren Pragmatisierungspraxis an.

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