11.9.2.Nr.17
§ 16 ABGB
§ 17 Abs. 1 VBO Wien
§ 39a BO 1994 Wien
1. Erfolgt eine Überstellung in die nächsthöhere Verwendungsgruppe, die mit keiner Änderung der Arbeitstätigkeit oder Verantwortung verbunden gewesen wäre, obwohl die gesetzlich vorgesehene Mindestverwendungsdauer absolviert war und auch stets sehr gute Dienstbeschreibungen vorlagen, ausschließlich wegen zu hoher Krankenstandszeiten, verstößt die Nichtüberstellung gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

