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Pragmatisierungspraxis, Zuerkennung Pension? - OGH 26.11.2012, 9 ObA 5/12v

39. LfgJuni 2013

11.9.2.Nr.16

§ 16 ABGB
§ 7p BEinstG
§ 19 Abs. 1 PR der DO Wirtschaftskammern

1. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer nicht ohne sachliche Rechtfertigung schlechter behandeln als die übrigen.

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