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Sachliche Gründe - Auch konkrete Höhe-Angemessenheitsprüfung? - OGH 17.12.2013, 8 ObA 45/13w

42. LfgJuni 2014

11.9.2.Nr.18

§ 16 ABGB
§ 1152 ABGB
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Ob konkrete Tätigkeitsbereiche inhaltlich gleich bzw. gleichwertig sind, sodass eine unterschiedliche Entlohnung mangels sachlicher Differenzierungskriterien dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

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