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Umgehung durch Zustimmung? Wirkungsdauer bei Versetzungen? - OGH 7.7.2004, 9 ObA 21/04k

13. LfgOktober 2004

11.9.2.Nr.7

§ 16 ABGB

1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist kein Ausfluss des konkreten Arbeitsvertrages. Er vermittelt dem Benachteiligten gerade jene Ansprüche, die ihm auf Ebene des Arbeitsvertrages vorenthalten wurden.

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