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Freiwillige Höherreihungen Stichtagsdifferenzierungen - OGH 23.1.2003, 8 ObA 170/02m

9. LfgJuni 2003

11.9.2.Nr.5

§ 16 ABGB

1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz hindert den Arbeitgeber nicht daran, bei Betriebsübungen in zeitlicher Hinsicht zu differenzieren und Vergünstigungen den ab einem bestimmten Zeitpunkt in Betracht kommenden Arbeitnehmern nicht mehr zu gewähren.

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