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Freiwillige Biennalvorrückungen vor Pensionierung - OGH 29.3.2001, 8 ObA 281/00g

4. LfgNovember 2001

11.9.2.Nr.3

§ 18 Abs. 1 BPG
DO Burgenländische LWK

1. Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist der Arbeitgeber verpflichtet, einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich - also ohne sachliche Rechtfertigung - schlechter zu behandeln als die übrigen.

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