11.9.2.Nr.2
§ 46 Abs. 1 ASGG
1. Ob eine Funktionszulagen-Differenzierung zwischen Abteilungsleitern willkürlich und sachfremd ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall unter Beachtung der bei den betroffenen Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen gegebenen konkreten Umstände entschieden werden und geht in ihrer Bedeutung nicht über den Anlassfall hinaus.

