11.8.3.Nr.17
§ 10 Abs. 1 AZG
§ 914 ABGB
1. Sind Überstunden zwar nicht angeordnet worden, hat aber die übertragene Aufgabe die Leistung von Überstunden notwendig gemacht, muss der Arbeitnehmer dies - soweit die Umstände nicht ohnehin offenkundig sind - dem Arbeitgeber anzeigen, um seinen Anspruch zu wahren.

