11.8.3.Nr.16
§ 19d Abs. 6 AZG
§ 19d Abs. 8 AZG
§ 3 Z. 2 GlBG
Art. 157 AEUV TeilzeitarbeitsRL 97/81/EG
1. Nach 9 ObA 30/15z ruht der Anspruch auf eine vereinbarte Überstundenpauschale für die Zeit, für die von der Möglichkeit der Elternteilzeit nach MSchG bzw. VKG oder vergleichbaren Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht.

