11.8.3.Nr.15
§ 914 ABGB
§ 10 AZG
1. Übliches Charakteristikum einer All-in-Vereinbarung ist, dass keine bestimmte Anzahl, sondern alle Überstunden miteingeschlossen sind („echtes“ All-in).
11.8.3.Nr.15
§ 914 ABGB
§ 10 AZG
1. Übliches Charakteristikum einer All-in-Vereinbarung ist, dass keine bestimmte Anzahl, sondern alle Überstunden miteingeschlossen sind („echtes“ All-in).
