11.8.3.Nr.6
§ 10 Abs. 1 AZG
§ 863 ABGB
§ 879 ABGB
§ 228 ZPO
1. Eine Pauschalentlohnung von Überstunden ist grundsätzlich zulässig, nicht nur bei leitenden Angestellten.
11.8.3.Nr.6
§ 10 Abs. 1 AZG
§ 863 ABGB
§ 879 ABGB
§ 228 ZPO
1. Eine Pauschalentlohnung von Überstunden ist grundsätzlich zulässig, nicht nur bei leitenden Angestellten.
