11.8.2.Nr.1
§ 10 Abs. 1 Z 1 AZG
1. Ein Überstundenpauschale ist zwar zulässig, hindert aber den Arbeitnehmer nicht daran, über das Pauschale hinausgehende Ansprüche zu erheben, wenn und soweit sein unabdingbarer gesetzlicher Vergütungsanspruch durch die vereinbarte Pauschalentlohnung nicht gedeckt ist.

