11.8.1.Nr.12
§ 10 Abs. 3 AZG
§ 5 Abs. 3 KA-AZG
1. Die Notwendigkeit der Bestimmtheit des Klagebegehrens ergibt sich bei Feststellungsbegehren aus dem prozessökonomischen Zweck und der Funktion der Feststellungsklage und ihrer Rechtskraftwirkung.
11.8.1.Nr.12
§ 10 Abs. 3 AZG
§ 5 Abs. 3 KA-AZG
1. Die Notwendigkeit der Bestimmtheit des Klagebegehrens ergibt sich bei Feststellungsbegehren aus dem prozessökonomischen Zweck und der Funktion der Feststellungsklage und ihrer Rechtskraftwirkung.
