11.8.1.Nr.6
§ 1 Abs. 2 Z 6 und 8 AZG
§ 10 AZG
1. Für die Überstundenentlohnung genügt es nicht, dass vom Arbeitnehmer einfach Überstunden geleistet wurden.
11.8.1.Nr.6
§ 1 Abs. 2 Z 6 und 8 AZG
§ 10 AZG
1. Für die Überstundenentlohnung genügt es nicht, dass vom Arbeitnehmer einfach Überstunden geleistet wurden.
