11.7.2.Nr.12
§ 17 Abs. 1 VBO Wien
§ 33 Abs. 1 BO Wien iVm Nebengebührenkatalog Pkt. 18 und 19
1. Auch für Nebengebühren von Vertragsbediensteten gilt der Grundsatz der Verwendungsabhängigkeit.
11.7.2.Nr.12
§ 17 Abs. 1 VBO Wien
§ 33 Abs. 1 BO Wien iVm Nebengebührenkatalog Pkt. 18 und 19
1. Auch für Nebengebühren von Vertragsbediensteten gilt der Grundsatz der Verwendungsabhängigkeit.
