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Vorwiegende tatsächliche Verwendung Notfallsanitäter-Zulage - OGH 28.5.2015, 9 ObA 55/15a

46. LfgOktober 2015

11.7.2.Nr.12

§ 17 Abs. 1 VBO Wien
§ 33 Abs. 1 BO Wien iVm Nebengebührenkatalog Pkt. 18 und 19

1. Auch für Nebengebühren von Vertragsbediensteten gilt der Grundsatz der Verwendungsabhängigkeit.

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