11.7.2.Nr.11
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 1 Z 1 Zusatz-KV Bauindustrie
§ 3 Z 2 Zusatz-KV Bauindustrie
Autobahn- und Schnellstraßen-Baustellen
1. Vom sachlichen Geltungsbereich des Zusatz-KV sind nur Baustellen auf jenen Autobahnen und Schnellstraßen erfasst, die in § 1 Abs. 1 lit. e) und f) aufgelistet sind.

