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Erschwerniszulage - Linienverkehr bei Einmannbetrieb - Auch ohne Verkauf und Kontrolle? - OGH 22.10.2012, 9 ObA 136/11g

38. LfgFebruar 2013

11.7.2.Nr.10

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Pkt. 7 lit. a Lohnordnung KollV private Autobusbetriebe

1. Definiert der KollV den „Einmannbetrieb“ - für den er im Linienverkehr eine Erschwerniszulage vorsieht - nicht näher, liegt ein solche nach allgemeinem Sprachgebrauch vor, wenn der Betrieb des Autobusses mit nur „einem Mann“ (einer Person) besorgt wird.

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