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Psychiatriezulage für Fachärzte welcher Verwendungsgruppe? - OGH 28.9.2017, 8 ObA 36/17b

53. LfgFebruar 2018

11.7.2.Nr.13

§ 2 Wiener Besoldungsordnung 1994 (BO)
§ 31 Wiener Besoldungsordnung 1994 (BO)
idF LGBl 16/2016 bzw idF LGBl 14/2017

1. Der Begriff der klinisch tätigen „Fachärzte“ in § 31 BO bezieht sich (nur) auf die in der Anlage 1 zu § 2 BO genannten Fachärzte, also nur auf jene der Verwendungsgruppe A3 (Fachärzte/Fachärztinnen des Krankenanstaltenverbundes, ausgenommen Betriebsärzte/Betriebsärztinnen).

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