11.7.2.Nr.8
Pkt. D.a Lohn- und Zulagenordnung
Arbeiter-KollV Güterbeförderung
1. Die Erschwerniszulagen des KollV Güterbeförderung gebühren nur, wenn mit dem Be- oder Entladen auch ein Zuoder Abtragen der Güter verbunden ist.
11.7.2.Nr.8
Pkt. D.a Lohn- und Zulagenordnung
Arbeiter-KollV Güterbeförderung
1. Die Erschwerniszulagen des KollV Güterbeförderung gebühren nur, wenn mit dem Be- oder Entladen auch ein Zuoder Abtragen der Güter verbunden ist.
