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Erschwerniszulage für Zu- oder Abtragen auch bei elektrischen Hubwagen? - OGH 27.7.2011, 9 ObA 91/10p

37. LfgOktober 2012

11.7.2.Nr.8

Pkt. D.a Lohn- und Zulagenordnung
Arbeiter-KollV Güterbeförderung

1. Die Erschwerniszulagen des KollV Güterbeförderung gebühren nur, wenn mit dem Be- oder Entladen auch ein Zuoder Abtragen der Güter verbunden ist.

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