11.7.2.Nr.7
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 9 Rahmen-KollV Arbeiter graphisches Gewerbe
§ 10 Rahmen-KollV Arbeiter graphisches Gewerbe
1. Die prozentuelle Betriebserfahrungszulage des KV ist immer nur anhand der in den gültigen Lohntabellen festgesetzten kollektivvertraglichen Wochenlöhne zu berechnen.

