11.7.2.Nr.4
§ 5 Abs. 1 Z 2 lit. b und c Arbeiter-KollV Feuerfest- und Schornstein-(Kamin-)bau
1. Im Kollektivvertrag Kaminbau ist das Vorliegen eines Gerüsts (Rohrgerüsts) nicht das alleinige Kriterium für die Bemessung der nach § 5 Abs. 1 Z 2 gebührenden Zuschläge.

