11.7.2.Nr.1
§ 15 GehaltsG 1956
§ 19b GehaltsG 1956
§ 22 Abs. 1 VBG
§ 32 Abs. 1 Bgld. GBG
§ 2 Abs. 1 Bgld. L-VBG
1. Mangels gesetzlichem Anspruch auf Schmutzzulage ist bei bgld. Gemeindevertragsbediensteten die Heranziehung der von der Landesregierung beschlossenen Richtlinien, insbesondere der dort katalogisierten Tätigkeiten, bei der Zuerkennung von Schmutzzulagen zutreffend.

