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Schichtzulagen - OGH 19.9.2024, 9 ObA 56/24m

74. LfgFebruar 2025

11.7.1.Nr.10

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 4a Abs. 3 AZG VI Pkt. 21, XIV Pkt. 5, 6, 9, 11, 12, 13, 14, XX Pkt. 2 Arb-KollV Metallindustrie
§ 10 Abs. 1 Z 3, Abs. 3 S 3 AZG VI Pkt. 21, XIV Pkt. 5, 6, 9, 11, 12, 13, 14, XX Pkt. 2 Arb-KollV Metallindustrie

1. Nach Wortlaut und Systematik von XIV Pkte 5 und 6 des KollV gebührt für Arbeitsstunden in der dritten Schicht (zwischen 22:00 und 6:00 Uhr), die als Normalarbeitszeit oder als Mehrarbeit zu qualifizieren sind, keine Schichtzulage (sondern eine Nachtarbeitszulage in der Höhe der Schichtzulage für die dritte Schicht).

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