11.6.2.Nr.3
§ 16 AngG
§ 879 ABGB
§ 2a AVRAG
1. IwS sind auch Aktienoptionen - so die Option, Aktien der Konzernmutter zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben - als Entgelt zu beurteilen, die den Zweck haben, einerseits die Qualität der bisher geleisteten Arbeiten zu honorieren und andererseits, den Arbeitnehmer aber auch zu einem zukünftigen besonderen Arbeitseinsatz zu motivieren.

