11.6.2.Nr.1
§ 16 AngG
1. Es ist gesicherte Rechtsprechung, dass § 16 AngG nicht dadurch umgangen werden kann, dass die Entstehung des nicht mit einer spezifischen Leistung des Arbeitnehmers verknüpften, sondern für die gesamte Arbeitsleistung im Kalender- oder Arbeitsjahr gebührenden Remunerationsanspruchs an das Erreichen eines bestimmten Stichtags gebunden wird.

