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Vergütung Diensterfindungen Lizenzanalogie, Anspruch auf Rechnungslegung - OGH 22.2.2022, 8 ObA 9/22i

67. LfgOktober 2022

11.6.1.Nr.23

§ 8 Abs. 1, 151 PatG
§ 9 PatG
§ 150 Abs. 1, 151 PatG
Art. XLII EGZPO
§ 273 ZPO

1. Nach § 8 Abs. 1 PatG gebührt einem Dienstnehmer in jedem Fall für die Überlassung einer von ihm gemachten Erfindung an den Dienstgeber sowie für die Einräumung eines Benützungsrechts hinsichtlich einer solchen Erfindung eine angemessene besondere Vergütung.

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