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Ermessensprämie für Erstellung/Planung eines Projekts VorFestsetzung, Rollen, Fälligkeit - OGH 28.9.2007, 9 ObA 92/07f

23. LfgMärz 2008

11.6.1.Nr.8

§ 869 ABGB
§ 1152 ABGB
§ 6 Abs. 1 AngG

1. Obzwar § 869 ABGB die Bestimmtheit der Einigung als Wirksamkeitsvoraussetzung normiert, kann auch eine Einigung über eine nicht bezifferte Prämie wirksam sein.

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