11.6.1.Nr.8
§ 869 ABGB
§ 1152 ABGB
§ 6 Abs. 1 AngG
1. Obzwar § 869 ABGB die Bestimmtheit der Einigung als Wirksamkeitsvoraussetzung normiert, kann auch eine Einigung über eine nicht bezifferte Prämie wirksam sein.
11.6.1.Nr.8
§ 869 ABGB
§ 1152 ABGB
§ 6 Abs. 1 AngG
1. Obzwar § 869 ABGB die Bestimmtheit der Einigung als Wirksamkeitsvoraussetzung normiert, kann auch eine Einigung über eine nicht bezifferte Prämie wirksam sein.
